Burgwiesenstr. 125, 51067 Köln | Tel.: 0221-969 53 0 | Fax: 0221-969 53 200 | E-Mail: 183726@schule.nrw.de
SCHULSOZIALARBEIT
Die Schulsozialarbeit ist ein wichtiger Bestandteil unseres Schullebens. Unser Team unterstützt alle Mitglieder*innen der Schulgemeinschaft vertraulich, wertschätzend und jederzeit hilfsbereit – denn gemeinsam schaffen wir eine Umgebung, in der sich jeder wohlfühlen und weiterentwickeln kann.
Dabei gilt das Beratungsangebot als freiwillig und unterliegt der Schweigepflicht, sodass persönliche Anliegen in sicherem Rahmen besprochen werden können.
Wir begleiten Schüler*innen bei persönlichen, sozialen und schulischen Herausforderungen, fördern ihren schulischen Erfolg sowie die soziale Integration und bieten umfassende Unterstützung durch individuelle Beratungen, soziales Lernen in Gruppen, Mitarbeit im Ganztag, Präventionsmaßnahmen und die Koordination interner und externer Hilfsangebote.
Unser Ziel ist es, ein unterstützendes Umfeld zu schaffen und den Schüler*innen Werkzeuge für ihre persönliche Entwicklung mitzugeben.
Grundsätzlich gilt: jede/r Schüler*in kann zu uns kommen – jedoch nur wenn er oder sie es möchte! Wir behandeln eure Anliegen vertraulich!
Nicole Klobes
Dipl.-Sozialarbeiterin /
Dipl.-Sozialpädagogin
Schemapädagogin
Raum C 002
0221/969 531 75
Aydın Göl
Dipl.-Sozialarbeiter /
Dipl.-Sozialpädagoge,
Schulcoach
Raum C 002
0221/969 531 75
Massimo Marcone
Dipl.-Sozialarbeiter /
Dipl.-Sozialpädagoge,
Theaterpädagoge (BUT)
Raum C 002
0221/969 531 75
MENSCHEN
ÜBER UNS
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Gesunde Schule
BüZ
Bildungsregion Köln-Mülheim
Internationale Kontakte
K.L.A.S.S.E.-Projekt
SCHULLEBEN
Internationale Kontakte
Christa Dohle
Schulleitung
0221 – 969 531 00
christa.dohle@gesamtschule-holweide.de
Aufgaben laut BASS § 21-02 Nr. 3
„Die Schulleiterin oder der Schulleiter leitet die Schule und vertritt sie nach außen. Sie oder er ist verantwortlich für die Erfüllung des Bildungsauftrages der Schule. Sie oder er kann in Erfüllung dieser Aufgaben als Vorgesetzte oder Vorgesetzter allen an der Schule tätigen Weisung erteilen und nimmt das Hausrecht wahr“
(§ 59 Abs. 2 SchulG)
Die Schulleiterin oder der Schulleiter nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr: