Burgwiesenstr. 125, 51067 Köln  |  Tel.: 0221-969 53 0  |  Fax: 0221-969 53 200  |  E-Mail: 183726@schule.nrw.de

SCHULSOZIALARBEIT

Die Schulsozialarbeit ist ein wichtiger Bestandteil unseres Schullebens. Unser Team unterstützt alle Mitglieder*innen der Schulgemeinschaft vertraulich, wertschätzend und jederzeit hilfsbereit – denn gemeinsam schaffen wir eine Umgebung, in der sich jeder wohlfühlen und weiterentwickeln kann.  

Dabei gilt das Beratungsangebot als freiwillig und unterliegt der Schweigepflicht, sodass persönliche Anliegen in sicherem Rahmen besprochen werden können.  

Wir begleiten Schüler*innen bei persönlichen, sozialen und schulischen Herausforderungen, fördern ihren schulischen Erfolg sowie die soziale Integration und bieten umfassende Unterstützung durch individuelle Beratungen, soziales Lernen in Gruppen, Mitarbeit im Ganztag, Präventionsmaßnahmen und die Koordination interner und externer Hilfsangebote.  

Unser Ziel ist es, ein unterstützendes Umfeld zu schaffen und den Schüler*innen Werkzeuge für ihre persönliche Entwicklung mitzugeben. 

Grundsätzlich gilt: jede/r Schüler*in kann zu uns kommen – jedoch nur wenn er oder sie es möchte! Wir behandeln eure Anliegen vertraulich!

Nicole Klobes

Dipl.-Sozialarbeiterin / 
Dipl.-Sozialpädagogin 
Schemapädagogin 

Raum C 002 
0221/969 531 75

nicole.klobes@gesamtschule-holweide.de 

Aydın Göl

Dipl.-Sozialarbeiter /
Dipl.-Sozialpädagoge,
Schulcoach

Raum C 002
0221/969 531 75

aydin.goel@gesamtschule-holweide.de

Massimo Marcone

Dipl.-Sozialarbeiter /
Dipl.-Sozialpädagoge,
Theaterpädagoge (BUT)

Raum C 002 
0221/969 531 75

massimo.marcone@gesamtschule-holweide.de

Christa Dohle

Schulleitung

0221 – 969 531 00
christa.dohle@gesamtschule-holweide.de

Aufgaben laut BASS § 21-02 Nr. 3

„Die Schulleiterin oder der Schulleiter leitet die Schule und vertritt sie nach außen. Sie oder er ist verantwortlich für die Erfüllung des Bildungsauftrages der Schule. Sie oder er kann in Erfüllung dieser Aufgaben als Vorgesetzte oder Vorgesetzter allen an der Schule tätigen Weisung erteilen und nimmt das Hausrecht wahr“

(§ 59 Abs. 2 SchulG)

Die Schulleiterin oder der Schulleiter nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:

  • Vertretung der Schule nach außen
  • organisatorische und pädagogische Koordination im Rahmen der Verantwortung für die Durchführung der Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Schule
  • ausdrücklich zugewiesene Funktionen nach Schulgesetz und nach den Datenschutzbestimmungen
  • Überprüfung der Konferenzbeschlüsse und Überwachung ihrer Durchführung
  • Entscheidung über die Unterrichtsverteilung, Klassen- und Kursbildung
  • Personalangelegenheiten des pädagogischen Personals
  • Beratung des pädagogischen Personals
  • Erstellung von Leistungsberichten im Rahmen von dienstlichen
  • Beurteilungen
  • Abschließende Zeichnung der Abschluss-, Überweisungs-, und Abgangszeugnisse
  • Planung der Verwendung der Haushaltsmittel der Schule