Burgwiesenstr. 125, 51067 Köln  |  Tel.: 0221-969 53 0  |  Fax: 0221-969 53 200  |  E-Mail: 183726@schule.nrw.de

Schulpflegschaft

Offene Treffen

Montag (jeden erste Montag im Monat)
18.00 – 19.30 Uhr in Raum B040

Nächste Treffen: 02.09.24 (01.07.24 entfällt!)

Zuständigkeiten

Mit jedem Beitrag den wir leisten übernehmen wir Verantwortung und beziehen Stellung. Jede*r für sich und alle gemeinsam: Gegenüber der Lehrer*innenschaft, der Schulleitung, der Politik, den anderen Eltern und auch uns selbst und unseren Kindern. Elternarbeit ist vielseitig, so vielseitig, wie wir als Eltern und Ihre Kinder es sind.

Vertreter*innen der Schulpflegschaft
für das Schuljahr 2023/24

Auf der ersten Schulpflegschaftssitzung am 04.09.2023 wurde der Elternvorstand gewählt:

  • Anja Asche (EF) – Schulpflegschaftsvorsitzende
  • Claudia Correnti (5.2.2) – stellvertr. Schulpflegschaftsvorsitzende
  • Kerstin Lahr-Mertens (9.2.3)
  • Denise Triebel (6.1.1)
  • Christine Zechner (8.3.2)

Bei Fragen, Anregungen, Problemen oder sonstigen Dingen sind wir per E-Mail unter eltern-igs-holweide@web.de zu erreichen.

Kreative Entwürfe von Schüler*innen aus dem Kurs ISA9 „Visuelle Kommunikation“ zu dem Thema Elternpflegschaft

In diesem Projekt wurden Schüler*innen gebeten, Postkartenmotive für die Elternpflegschaft zu erstellen – ganz frei und ohne Anforderungen oder Vorgaben. Die jungen Menschen durften sich austoben und wir präsentieren die Ergebnisse der Unterrichtsstunde.

Elterninfo und Eltern-ABC
Unter diesem Link finden Sie unser Dokument zu den Möglichkeiten der Elternmitwirkung und unser Eltern-ABC!
Zusammenfassende Informationen zum Erlass

Die pädagogische Konzeption der Gesamtschule Holweide (der ́Markenkern ́) beruht auf der Überzeugung,

  • dass Durchlässigkeit der Bildungsgänge der Idee der Gesamtschule entspricht.
  • bereits die Kurszuweisung in der Fachleistungsdifferenzierung fördert die Stigmatisierung von Schüler*innen und bedeutet eine Vorfestlegung auf einen bestimmten Bildungsabschluss und behindert die Durchlässigkeit.
  • dass dieses Phänomen vor allem sozial benachteiligte Schüler*innen zu allen anderen bekannten Bildungsbenachteiligungen zusätzlich benachteiligt.

Die Gesamtschule Holweide (und die Gesamtschule Höhenhaus) haben als Konsequenz dieser Überzeugungen folgende Sonderregelungen zugestanden bekommen

Die KMK-Vereinbarungen ermöglichen es den beiden Schulen, weitergehend auf die Fachleistungsdifferenzierung zu verzichten, insbesondere auch auf die Zuweisung der Schülerinnen und Schüler auf ein Kursniveau.:

  • Der Zwang zur Fachleistungsdifferenzierung wird für die Fächer Deutsch und Physik/Chemie aufgehoben und auf Englisch (ab 7) und Mathematik (ab 9) beschränkt.
  • Deutsch und Physik/Chemie orientieren sich (wie WB, GL, KU, SP, AL ….) an den Kompetenzen des mittleren Bildungsabschlusses.
  • Deutsch und Physik/Chemie werden als Grundkurse benotet und fließen als Grundkurse in die Abschlussberechnungen ein
  • (Für Erlassleser*innen: Der Unterschied zu anderen Gesamtschulen besteht darin, dass für Holweide/Höhenhaus ein zusätzlicher GK für die Berechnung des FORQ zugelassen wird, um den Schüler*innen dieser Schulen die Möglichkeit zu geben, in die Sek II zu wechseln. Die Notenanforderungen sind identisch.)

Der Holweide Erlass betrifft eigentlich ausschließlich:

  • die Fächer Deutsch und Physik/Chemie

  • diese Fächer werden bis einschließlich Klasse 10 binnen-differenziert unterrichtet unter Ausschluss der  Fachleistungsdifferenzierung (keine Zuweisung in E- und G-Kurse).

  • Diese Fächer orientieren sich curricular am mittleren Bildungsabschluss

  • Die Vergleichbarkeit der Schulabschlüsse am Ende des 10. Schuljahres werden von der KMK regelmäßig bestätigt.

Bei Nachfragen bitte an folgende Mail-Adresse wenden:

ÜBER UNS

Inklusion

Kooperatives Lernen

Ganztag

Gesunde Schule
BüZ
Bildungsregion Köln-Mülheim
Runder Tisch Holweide

Internationale Kontakte

K.L.A.S.S.E.-Projekt