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Holweide Erlass

Der Holweide-Erlass ermöglicht den beteiligten Gesamtschulen, ihre Schülerschaft später als üblich nach ihrer individuellen Leistungsfähigkeit in schwächere und stärkere Schüler aufzuteilen und möglichst lange – ohne das Einsortieren in Schubladen – gemeinsam zu unterrichten. 

Den Kölner Gesamtschulen in Holweide und Höhenhaus ist es erlaubt, in den Fächern Deutsch, Physik und Chemie bis zur Klasse 10 und in Mathematik bis zur Klasse 9 auf diese Aufteilung der Schülerschaft zu verzichten. 

Es gehört zum pädagogischen Konzept der Schulen, dass auch die schwächeren Schüler – so lange wie möglich – nicht offiziell über die Zeugnisse als „schwächer“ abgestempelt werden.

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