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BERATUNGSLEHRER*INNEN

Die Beratung von Schüler*innen, deren Familien und Lehrer*innen, sowie die Mitarbeit schulinterner und externer Arbeitsgruppen und Konferenzen sind die Schwerpunkte unserer Arbeit. Ein weiterer Fokus liegt auf der präventiven Arbeit mit unseren Schüler*innen.

Wir beraten unsere SchülerInnen in ihren persönlichen Problemlagen, zum Beispiel bei der Überwindung von Lern-, Leistungs- oder Verhaltensstörungen, Schwierigkeiten im Kontakt mit anderen, Problemen innerhalb der Klasse oder Familie, Konflikte mit MitschülerInnen, sowie in persönlichen Krisen.

Besonderer Wert wird auf die Beratungsarbeit im 5. und 6. Jahrgang im Sinne von Prävention und frühzeitiger Förderung gelegt. 

Unser Team arbeitet auf Anfrage, multiprofessionell und in den
Jahrgängen fünf bis 13. In den höheren Jahrgängen liegt ein zusätzlicher Schwerpunkt auf Berufsorientierung und Lebensplanung.

Außerdem arbeiten wir im Ganztag, in den Freizeitbereichen sowie innerhalb von Projekten, zum Beispiel findet ihr uns im Betriebsprojekt KaffeeKlatsch, im Schulweltladen, in der Spielausleihe oder im Unterrichtsblock IFF.

Grundsätzlich gilt: jede/r SchülerIn kann zu uns kommen – jedoch nur wenn er oder sie es möchte! Wir behandeln eure Anliegen vertraulich!

Martina Buchholz

Beratungslehrerin

Anja Henning

Beratungslehrerin

Melanie Stahnke

Beratungslehrerin

Christa Dohle

Schulleitung

0221 – 969 531 00
christa.dohle@gesamtschule-holweide.de

Aufgaben laut BASS § 21-02 Nr. 3

„Die Schulleiterin oder der Schulleiter leitet die Schule und vertritt sie nach außen. Sie oder er ist verantwortlich für die Erfüllung des Bildungsauftrages der Schule. Sie oder er kann in Erfüllung dieser Aufgaben als Vorgesetzte oder Vorgesetzter allen an der Schule tätigen Weisung erteilen und nimmt das Hausrecht wahr“

(§ 59 Abs. 2 SchulG)

Die Schulleiterin oder der Schulleiter nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:

  • Vertretung der Schule nach außen
  • organisatorische und pädagogische Koordination im Rahmen der Verantwortung für die Durchführung der Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Schule
  • ausdrücklich zugewiesene Funktionen nach Schulgesetz und nach den Datenschutzbestimmungen
  • Überprüfung der Konferenzbeschlüsse und Überwachung ihrer Durchführung
  • Entscheidung über die Unterrichtsverteilung, Klassen- und Kursbildung
  • Personalangelegenheiten des pädagogischen Personals
  • Beratung des pädagogischen Personals
  • Erstellung von Leistungsberichten im Rahmen von dienstlichen
  • Beurteilungen
  • Abschließende Zeichnung der Abschluss-, Überweisungs-, und Abgangszeugnisse
  • Planung der Verwendung der Haushaltsmittel der Schule