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Informationen zur Gestaltung des Ganztags
Vorgaben und Umsetzungen an Gesamtschulen
Definition Ganztag
„In einer gebundenen Ganztagsschule (§ 9 Absatz 1 SchulG) nehmen alle Schülerinnen und Schüler der Schule an den Ganztagsangeboten teil. Mit Aufnahme der Schülerinnen und Schüler in die gebundene Ganztagsschule wird die regelmäßige Teilnahme an den Ganztagsangeboten dieser Schule an mindestens drei Unterrichtstagen über jeweils
mindestens sieben Zeitstunden, in der Regel von 8 bis 15 Uhr verpflichtend.“
Ziele des Ganztags (Beispiele):
Merkmales des Ganztags (Beispiele):
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