Burgwiesenstr. 125, 51067 Köln  |  Tel.: 0221-969 53 0  |  Fax: 0221-969 53 200  |  E-Mail: 183726@schule.nrw.de

Informationen zur Gestaltung des Ganztags 

Vorgaben und Umsetzungen an Gesamtschulen 

Definition Ganztag 

„In einer gebundenen Ganztagsschule (§ 9 Absatz 1 SchulG) nehmen alle Schülerinnen und Schüler der Schule an den Ganztagsangeboten teil. Mit Aufnahme der Schülerinnen und Schüler in die gebundene Ganztagsschule wird die regelmäßige Teilnahme an den Ganztagsangeboten dieser Schule an mindestens drei Unterrichtstagen über jeweils 
mindestens sieben Zeitstunden, in der Regel von 8 bis 15 Uhr verpflichtend.“ 

 

Ziele des Ganztags (Beispiele): 

  • Qualitativ hochwertiges, umfassendes, Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot, 
  • Individuelle ganzheitliche Bildung der Kinder/ Jugendlichen sowie die Entwicklung ihrer Persönlichkeit, 
  • Entwicklung von Selbst-, Sozialkompetenzen und allen weiteren Kompetenzen, flexible und bedarfsgerechte Mischung von verpflichtenden und freiwilligen Angeboten. 

 

Merkmales des Ganztags (Beispiele): 

  • Angebote für unterschiedlich große und heterogene Gruppen, die auch besondere soziale Problemlagen berücksichtigen, 
  • verlässliches Zeitraster und sinnvoll rhythmisierte Verteilung von Lernzeiten auf den Vor- und Nachmittag, auch mit veränderter Stundentaktung, 
  • Öffnung von Schule zum Sozialraum und Zusammenarbeit mit dort tätigen Akteuren, 
  • Förderkonzepte und -angebote für SuS mit besonderen Bedarfen, 
  • Interessenförderung durch zusätzliche themen- und fachbezogene oder fächerübergreifende, auch klassen- und jahrgangsstufenübergreifende Angebote und außerunterrichtliche Praktika. 
  • Zugänge zum Lernen und Arbeitsgemeinschaften sowie sozialpädagogische Angebote, insbesondere im Rahmen von Projekten der Kinder- und Jugendhilfe, 
  • Möglichkeiten zur Vertiefung und Erprobung des Gelernten sowie zur Entwicklung der Fähigkeit zum selbstständigen Lernen und Gestalten. 
  • Möglichkeiten und Freiräume zum sozialen Lernen, für Selbstbildungsprozesse und für selbstbestimmte Aktivitäten, 
  • Gleichgewicht von Anspannung und Entspannung mit entsprechenden Ruhe- und Erholungsphasen und von Kindern und Jugendlichen frei gestaltbaren Zeiten, 
  • Angebote zur gesunden Lebensgestaltung, u.a. zu einer gesunden Ernährung 
  • Vielfältige Bewegungsanreize und -angebote. 

 

Rechtliche Vorgaben 

  • Zentrale Grundlage für die Gestaltung des Ganztages ist die Zusammenarbeit von Schule, Kinder- und Jugendhilfe, gemeinwohlorientierten Institutionen und Organisationen aus Kultur, Sport, Wirtschaft, Handwerk sowie weiteren außerschulischen Partnern. Verpflichtende Teilnahme aller SuS an den Angeboten innerhalb der Ganztags-Pflichtstunden: 
  • Mindestens 3 lange Unterrichtstage, 
  • Plus 2 herkömmliche, kurze Halbtage, 
  • Nach 3 Lang- und 2 Halbtagen weitere, freiwillige, außerunterrichtliche Angebote, welche die Schule für einen Teil der SuS als verpflichtend erklären kann. 

ÜBER UNS

Inklusion

Kooperatives Lernen

Ganztag

Internationale Kontakte

K.L.A.S.S.E.-Projekt