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Schulpflegschaft

Termine 2026

13.04.2026 18.00-20.00 Uhr
3. Schulplegschaftssitzung

29.05.2026 18.00Uhr
Elternparty „Tanz aus dem Mai“
 im NaWi-Haus

22.06.2026 18.00-20.00 Uhr
4. Schulplegschaftssitzung

Zuständigkeiten

Mit jedem Beitrag den wir leisten übernehmen wir Verantwortung und beziehen Stellung. Jede*r für sich und alle gemeinsam: Gegenüber der Lehrer*innenschaft, der Schulleitung, der Politik, den anderen Eltern und auch uns selbst und unseren Kindern. Elternarbeit ist vielseitig, so vielseitig, wie wir als Eltern und Ihre Kinder es sind.

Vertreter*innen der Schulpflegschaft
für das Schuljahr 2025/26

  • Sabine Scuzzarello – Schulpflegschaftsvorsitzende
  • Kerstin Lahr-Mertens – Stellvertr. Schulpflegschaftsvorsitzende
  • Christine Zechner
  • Meryem Saral 
  • Ramona Krämer
  • Georgina Frenz
  • Nina Frede
  • Claudia Buch
  • Maryna Ley
  • Lisa Schmelzer

Bei Fragen, Anregungen, Problemen oder sonstigen Dingen sind wir per E-Mail unter schulpflegschaft@gesamtschule-holweide.de zu erreichen.

Elterninfo und Eltern-ABC
Unter diesem Link finden Sie unser Dokument zu den Möglichkeiten der Elternmitwirkung und unser Eltern-ABC!
Zusammenfassende Informationen zum Erlass

Die pädagogische Konzeption der Gesamtschule Holweide (der ́Markenkern ́) beruht auf der Überzeugung,

  • dass Durchlässigkeit der Bildungsgänge der Idee der Gesamtschule entspricht.
  • bereits die Kurszuweisung in der Fachleistungsdifferenzierung fördert die Stigmatisierung von Schüler*innen und bedeutet eine Vorfestlegung auf einen bestimmten Bildungsabschluss und behindert die Durchlässigkeit.
  • dass dieses Phänomen vor allem sozial benachteiligte Schüler*innen zu allen anderen bekannten Bildungsbenachteiligungen zusätzlich benachteiligt.

Die Gesamtschule Holweide (und die Gesamtschule Höhenhaus) haben als Konsequenz dieser Überzeugungen folgende Sonderregelungen zugestanden bekommen

Die KMK-Vereinbarungen ermöglichen es den beiden Schulen, weitergehend auf die Fachleistungsdifferenzierung zu verzichten, insbesondere auch auf die Zuweisung der Schüler*innen auf ein Kursniveau.:

  • Der Zwang zur Fachleistungsdifferenzierung wird für die Fächer Deutsch und Physik/Chemie aufgehoben und auf Englisch (ab 7) und Mathematik (ab 9) beschränkt.
  • Deutsch und Physik/Chemie orientieren sich (wie WB, GL, KU, SP, AL ….) an den Kompetenzen des mittleren Bildungsabschlusses.
  • Deutsch und Physik/Chemie werden als Grundkurse benotet und fließen als Grundkurse in die Abschlussberechnungen ein
  • (Für Erlassleser*innen: Der Unterschied zu anderen Gesamtschulen besteht darin, dass für Holweide/Höhenhaus ein zusätzlicher GK für die Berechnung des FORQ zugelassen wird, um den Schüler*innen dieser Schulen die Möglichkeit zu geben, in die Sek II zu wechseln. Die Notenanforderungen sind identisch.)

Der Holweide Erlass betrifft eigentlich ausschließlich:

  • die Fächer Deutsch und Physik/Chemie

  • diese Fächer werden bis einschließlich Klasse 10 binnen-differenziert unterrichtet unter Ausschluss der  Fachleistungsdifferenzierung (keine Zuweisung in E- und G-Kurse).

  • Diese Fächer orientieren sich curricular am mittleren Bildungsabschluss

  • Die Vergleichbarkeit der Schulabschlüsse am Ende des 10. Schuljahres werden von der KMK regelmäßig bestätigt.

Bei Nachfragen bitte an folgende Mail-Adresse wenden: